Fairer- Solarien-Wettbewerb (FSW)

  • cnova80;


    Für die Branche und er Gesamtsituation der Branche wäre es besser, wenn der Fehler zur damaligen freiwilligen Zertifizierung, wieder korrigiert wird.


    Also die Branche selber beweisen würde, das diese ohne weiteres in der Lage ist, die Forderungen zur Branchenneuzeit zu meistern.


    Denn wenn erst mal der Staat noch wieder korrigierend eingreifen muss, hat die Branche wieder schlechte Karten. Das kann aber jeder verhindern, der freiwillig die Forderungen 1:1 tatsächlich umsetzt und nicht immer so tut als ob. Es sollen fehlerhafte Selbstinterpretationen zur den Forderungen in jedem Fall vermieden werden.


    Denn der Staat hat der Branche einen neuen Beruf verordnet, der doch nicht so schwer zu verstehen ist?

    Elektra


  • Zitat

    Für die Branche und er Gesamtsituation der Branche wäre es besser, wenn der Fehler zur damaligen freiwilligen Zertifizierung, wieder korrigiert wird.


    Also die Branche selber beweisen würde, das diese ohne weiteres in der Lage ist, die Forderungen zur Branchenneuzeit zu meistern.


    und wie soll so etwas passieren??????????????


    wenn immer noch Hersteller auf alte Methoden ihre Seminare anbieten um paar Solarien zu verkaufen!


    wenn immer noch Händler gibt die Alte Röhren mit höher UV B Anteil verkaufen!


    wird der Gute Betreiber sich nie ändern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    es gibt immer noch viele Solarien die noch nicht umgerüstet sind!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    die ganze rede über Beratung, Dosierung und Unterschriften ist meine Meinung uninteressant wenn noch die Geräte nicht umgerüstet sind.

  • body-sun;


    Du beschreibst mit Deinen Fragen und Vorwürfen leider immer noch die vorhandene Wirklichkeit. !!! Das ist so.


    Diese warten auf den Vollzug und meinen dann mit einem „blauen Auge“ davonzukommen. (Lehrlingsgehabe, wenn der Boss nicht kontrollieren sollte…)


    Aber oft hängt alles am direkten Verstehen der Lage. Diese „hecken“ das alles einfach nicht und sind zudem einfach dreist. Selbst wenn man das alles erklären würde, ist dem sein Hemd näher als die gesetzliche Lage umsetzen zu wollen. (Hier merkt man direkt die Unbeholfenheit und hat immer Ausreden)


    Oft mangelt es an den Geldern. Man kann auch die nichtumgerüsteten Solarien oft daran schon erkennen, dass an der Kabine im Sonnenstudio PRIVAT steht. (mit so ein „Dick und Doof“ -Gehabe, meinen diese dann noch, damit durchzukommen. Es sie ja privat.)


    Ich hatte heute auch mit einem Händler über die Situationen gesprochen. Dieser sagte, das sind solche unverständlichen Leute und oft unangenehm. Von diesen werten Herren muss unbedingt vor der Lieferung die Ware bezahlen werden. Dann holt dieser Studiobetreiber, alles Kleingeld aus einem Münzer – Schatullen-Beutel und will damit seine Rechnung bezahlen. Er könnte sich ja gleich ein Schild um den Hals hängen, das er keine oder kaum Steuern bezahlen will. Der Händler sagte, ich gebe dem bei seinem Reden einfach recht und erspare mir weitere Diskussionen.


    Manche Leute in der Brache sind einfach unverständlich. :thumbdown:

    Elektra



  • Bei der Umrüstung wird in der Regel das Spektrum so weit wie möglich nach UVA verschoben, dass JEDE Bank, egal welche, UNTER einen Output von 0,3 W/qm Erythemwert kommt. Dann wird behauptet, die Bank wäre auf 0.3 umgerüstet. Der Lieferant der Strahlungskomponeten kann auch Daten mitliefern, auf welchen Wert der jeweilige Solarientyp kommt, wenn er denn den Solarien-Typ testweise mit den Strahlern ausgestattet und als Typ vermessen hat. Weil aber in den meisten Fällen das Spektrum der Strahler so weit nach UVA verschoben wird, dass bei allen Geräten kein Risiko mehr besteht, 0,3 zu überschreiten, wird auf die Vermessung nach Gerätetyp keinen Wert gelegt. Dennoch wird bei Dosierungen davon ausgegangen, dass der Erythemwert immer genau 0,3 wäre..
    Korrekt dosieren kann man so auch nicht.
    DAS IST ABER AUCH EGAL,
    wenn man gar nicht dosieren will, sondern es lieber dem Kunden überlassen will, welche Wirkung - bzw Dosis - er haben will. Und der normale Kunde will für sein Geld eine SOFORT sichtbare Wirkung. Bei dem UVA.Bombern bekommt er diese trotz längerer Bestrahlungszeiten ohne das Risikos eines Erythems.
    Anders hier: Wenn genau die Röhren verwendet werden für 0,6-Geräte und der Strahlungsoutput des Gerätes aber halbiert wurde, dann muss genau dosiert werden . Da sich hier fast keine Sofortwirkung einstellt, ist diese Vorgehensweise für viele Betreiber nicht akzeptabel.
    Deshalb belassen sie die Geräte lieber auf 0,6 oder noch mehr, damit es auch eine Sofortbräunung gibt.
    Zusätzlich befriedigen Sie auch die Kunden, die den Wert einer Bestrahlung auch daran messen, dass sie eine leichte Sonnenbrandwirkung spüren.
    Das ist ein zusätzliches Risiko für diese Betreiber, denn wenn der Kunde meint, es wäre zuviel des Guten, dann wird er die Schuld beim Betreiber suchen. Der hat dann ganz schlechte Karten, weil die Überdosierung dann allein schon auf die unzulässige Erythemwirksamkeit seines Gerätes zurückgeführt werden kann.
    Beide Extremisten, UVA-Bestrahler und 0,6-und-mehr-Bestrahler sind sich einig darin, dass Sie auf die Sofortwirkung nicht verzichten können, weil sonst die Kunden unzufrieden sind.
    Ganz abgesehen von dem Aufwand der Dosierungsberatung, den Sie nicht wollen und sich auch nur als Stress mit den Kunden vorstellen können.
    Beide eint also das Interesse daran, dass der Kunde bestimmt, was der will, und dass sie beide nichts wissen wollen, von genauem Erythemwert und Dosierungsregeln.
    Einfach nur Kohle machen wie bisher und den Kunden das liefern was die wollen.

  • body-sun;
    Tak;


    Wenn man das alles so in der Wirklichkeit sieht, muss eigentlich jedem klar sein, warum uns der Staat den Hauttyp II gestrichen hat. Dieser kennt die Unvernunft auch schon aus der Vergangenheit genau.


    Solarien mit EVG’s …..


    Wenn man bei den Solarien mit EVG’s die Röhren einzeln prüfen würde, wird man feststellen, dass alle über 0,3W/m² sind. (ca. 0,38 W/m² oder sogar noch höher) Mit den EVG’s wird die erythemwirksame Bestrahlungsstärke dann auf 0,3W/m² Anschlag gedrosselt. Als Elektronik Techniker ist mir natürlich verständlich, das die EVG’s ihren Regelgrößen, Regelweg brauchen um bei Anschlag 0,3 zu verharren. Das wäre sonst auch gar nicht möglich. Damit wird der natürliche Abfall der Röhren noch ca. 50 Std. auch gleich mit ausgeregelt. Von der Technik her gut. Was sagt aber der Gesetzgeber zu dem allen? Die Eingabestation „Hautsensor“ ist dem Staat ohnehin ein Dorn im Auge. Mal abgesehen davon, das diese laut UVSV auch nicht anwendbar sind.


    Wenn das so ist, kann natürlich die Regelgröße auch nach oben verschoben werden. Ist ja nur Elektronik und Software mit Schnittstellen nach außen. Was ist aber wenn die EVG’s in einen fehlerhaften Zustand laufen? Kommt just zu dem Zeitpunkt eine Kontrolle, ist erst mal der Studiobetreiber dran. In zweiter Linie dann der Hersteller usw. Es wird zwar gesagt, das im Fehlerfall alles nach unten geregelt wird …?? usw. Nein das wäre wahrscheinlich nicht das größte Problem.


    Tak redet von Wettbewerbsverzerrungen am Markt. Und hier kommt schnell ein Gedanke auf, wer die richtigen Kontakte zur Laptopsoftware hat, hat einen vermeidlichen Wettbewerbsvorteil? Oder?


    Dabei ist jede Erhöhung auch schon rechnerisch ein absoluter Unsinn. Zudem steht in der UVSV, das zu keinem Zeitpunkt die 0,3W/m² überschritten werden dürfen. Aber wie immer, die Branche hat immer Ihre Hintertürchen auch schon technisch verwirklicht? Oder?


    Die Kontrollen werden gerade zu diesem Szenario, für den Staat bei Kontrollen am lukrativsten sein. Auch der Aufwand. Denn der Staat ist mit Sicherheit nicht auf den Kopf gefallen. Diese verfügen über hervorragende Techniker. Wenn dann Ungereimtheiten festgestellt werden, zahlt der Studiobetreiber auch die technischen Prüfungen zusätzlich.


    Ich will damit nur sagen, dass der Staat alle Möglichkeiten hat, die Studiobetreiber auf ein mögliches Glatteis zu führen. Wenn dann noch andere Sachen bei Kontrollen nicht stimmen würden, ist wahrscheinlich das Studio dicht.


    Aber die Gedanken machen sich die Studiobetreiber nicht, denn alle sagen es kommt ohnehin keine Kontrollen und wenn dann werden die Kontrolleure als oberflächlich verspottet. Aber wie lange noch? Wer ist sich da sicher. Die Unverbesserlichen sagen, das Bußgeld von 700 Euro zahle ich aus meiner Portokasse. Aber der Staat wird dem dann schon sagen, wie viele Portokassen er dann tatsächlich haben müsste.

    Elektra

  • Sonnenlicht,
    1. Stufe: Entwurf durch Ministerialbeamte verbunden mit Anhörungen Beteiligter der Wirtschaft
    2 Stufe Politiker der Regierung und der Regierungen der Länder im Fall der UVSV, weil Kontrollen Ländersache.
    3. Stufe Gerichte


    Auf Stufe 2 wird oft verbogen, was auf 1 geschmiedet wurde. Auf dieser 2ten Ebene müssen Kompromisse gemacht werden. Durch minimale Textänderungen
    können Weichen gestellt werden., die zu Widersprüchlichkeiten führen


    Auf Ebene 3 müssen diese dann aufgelöst werden.
    Das geht nicht nur über das Wettbewerbsrecht, das ginge auch dadurch, dass Kontrollierte per Gericht auch prüfen lassen könnte, ob Strafmaßnahmen infolge
    behördlicher Kontrollen durch den Verordnungstext gerechtfertigt sind. Rechtssicherheit ist ein ständiger Vorgang der durch Gerichtsentscheidungen angetrieben wird.


    Die Rechtsprechung klärt die Auswirkungen der Regeln auf die Praxis. Dabei wirken natürlich auch die Kontrahenten bzw, deren Anwälte mit.
    Die großen Clubbetreiber werden für Anwälte keine Kosten scheuen. Ein Spaziergang würde es nicht werden .

  • Wettbewerb kann nur produktiv sein,
    1. wenn im Prinzip Gleiche gegeneinander antreten
    2. und die Regeln für alle gleich sind
    3. und von allen eingehalten werden.


    Wettbewerb und Produktivität werden bedroht,
    wenn Wettbewerb Dominanz erzeugt entweder als Monopol oder als Kartell oder als eine Mischung aus beidem.
    (Diese Mischung nenne ich bezogen auf unsere Branche Krake)
    Mit dem Wandel zur Dominanz werden auch die Regeln, die für alle gleich gelten wirkungslos und durch die Regeln des/der Dominierenden ersetzt.


    Tatsache ist, dass der Staat seit ca 10 Jahren versucht, die Regeln für unsere Geschäftstätigkeit, unseren Wettbewerb zu ändern.
    Der Staat ist in einer Demokratie der Vollstrecker des Volkswillen, der Souverän. Das muss betont werden, weil Vordenker unserer Branche das Volk mit
    ihrem (im schlimmsten Fall bräunungssüchtigen )Kunden verwechseln und so tun,
    als spräche aus dem Kunden das Grundgesetz , wen dieser sagt, er möchte keine Beratung aber eine Flatrate.


    Was der wahre König will, ist also im NiSG und der UVSV zu lesen.
    Was unsere Kunden wollen dürfen, ist das was eine Minderheit darf inklusive bestimmter Freiheitsrechte gegenüber dem Willen des Souveräns.
    Auf uns Betreiber wirken die Regeln des Gesetzes direkt und auf unsere Kunden indirekt.


    Warum tun wir uns so schwer, uns auf die Regeln des Souveräns einzustellen? Weil die Regeln des von der Krake dominierten Marktes uns in Fleisch und Blut und vor allem ins Gehrin
    gewachsen sind.


    Ausdruck dieser Erstarrung in Blindheit ist es, im Mai vergangenen Jahres ein neues Sonnenstudio zu eröffnen und es so auszustatten, als ob es die neuen staatlichen Regeln mit der Beratungsverpflichtung gar nicht gibt. Stattdesen wird das neue Sonnenstudio optimal konzipiert für den SB-Betrieb mit Münzern neben den Kabinentüren .


    Ausdruck dieser Erstarrung in Blindheit ist es, bei den alten Sonnenstudios mit von Kunden zu bedienenden Automaten
    1. dass die Übergangszeit vom Sommer 2011 bis zum 1.Januar 2012 nicht genutzt wird,
    um diese Hindernisse für die Durchführung der Beratungspflicht nicht zu beseitigen .


    2. und zu ersetzen durch eine Steuerung, die nur vom Personal bedient werden kann,


    3 und damit sicherstellt, dass jedem Kunden die Beratung angeboten werden kann.


    Fazit: Unter der Dominanz der Krake findet gar kein freier Wettbewerb mehr statt, weil all unsere Geschäftigkeit darauf ausgerichtet ist, dem Kartell zu dienen.
    Das Kartell hat einem Namen "BfB" - mit Roggendorf als Kopf.

  • Tak


    Also, doch. Die UVSV ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte.


    Mag sein, das die beschriebene Stufe 2 Kompromisse eingeht. Ob gewollt oder zähneknirschend sei dahin gestellt. Aber wir, als das auch von Dir beschriebene Souverän, können doch genauso eine ordentliche Arbeit erwarten, wie die Volksvertreter von uns erwarten.

    Ist es zuviel verlangt in ein Gesetzt und Verordnung hineinzuschreiben was man will?


    Aber anscheinend typisch Deutschland. Wir machen ein Gesetz, das alles ordentlich regelt.
    Um aber Niemanden weh zu tun, machen wir Ausnahmen. Somit bleibt alles beim alten.


    Auch auf das Risiko, das ich mich hier wiederhole, zu jeder erwerbsmäßig betriebenen Sonnenbank gehört qualifiziertes Personal.



  • Sonnenlicht;

    das würde ich auch so sagen. Denn großen Fehler „Arbeitsbeschaffungsmaßname für Rechtsanwälte“ hat die Branche schon zur Zeit der freiwilligen Zertifizierung begangen. Die Antwort war die UVSV. dann folgte die Verfassungsklage = „Arbeitsbeschaffungsmaßname für Rechtsanwälte“


    Aber das meint Tak so nicht. Das trifft auf Ihn nicht zu. Seinen Anwalt hat er eingeschaltet, weil durch Uneinsichtigkeit seiner Mitbewerber die UVSV ignorieren. Letztendlich trägt er dazu bei, Rechtssicherheit auf seine Kosten für alle zu erreichen. Das bitte das nicht verwechseln mit „Arbeitsbeschaffungsmaßname für Rechtsanwälte“ im vorangegangenen Gesagten


    Das so viel Uneinsichtigkeit und Unverständnis die UVSV hervorgerufen hat, hat auch mich überrascht. Auch aus dem Grunde schon, das ja damals aus dem Scheitern der freiwilligen Zertifizierung nicht hinzugelernt wurde.

  • Sonnenlicht,
    dass qualifiziertes Personal dazu gehört, kann man nicht oft genug wiederholen,
    solange sich die ganze Branche insgeheim nach den guten alten Zeiten zurücksehnt,
    als Bräunung noch ein Selbstläufer war - egal in welcher Form.
    Im Prinzip hat es funktioniert wie ein Zigarettenautomat.


    Doch was heißt QUALIFIZIERTES Personal, wenn es wie Du der Meinung ist,
    dass in Gesetz und Verordnung nichts drin steht, was man begreifen kann
    und deshalb das Ganze nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für andere ( Anwälte) ist und keines für sich selbst .


    Ich verstehe , warum Du Dich über die Kompliziertheit der UVSV ärgerst.
    Wir haben alle ein Problem damit.
    Langsam nervt es mich aber , dass ich immer wieder erklären muss,
    warum das Ding so kompliziert geworden ist.


    Weil der Ausnahmebetrieb ein Zugeständnis an Gegner war,
    die damit möglichst viel Sand hineinstreuen wollten,
    damit die ganze staatliche Regelung für unsere Branche nicht funktioniert.


    Und da SIE damit nicht den erhofften Erfolg hatten,
    haben SIE noch zwei Verfassungsbeschwerden hinterher geschickt.
    Und je mehr die Gegner einer gesetzlichen Rahmens für unsere Branche die politischen Drähte zogen,
    umso bockiger wurde das BMU und zog die Daumenschrauben für uns Studiobetreiber immer weiter an.
    (Die Gratulation dafür nimmt Roggendorf für sich und einige andere Mitläufer entgegen.)


    Aber am Ende stand aber ein Kompromiss zwischen politischen Lagern auf Länderebene.


    Und weil es so schwer verständlich wurde für unsere branchentypischen Denkorgane,
    müssen eben Richter UNS erklären, worauf WIR UNS zu einigen haben.


    Aber auch in Bezug auf Gesetze allgemein scheint Deine Auffassung schlicht falsch zu sein,
    wenn Du Dich SOOO ausdrückst wie oben.


    Gesetze können nie die Komplexität der Wirklichkeit allein regeln.
    Sie können nur Leitlinien sein, dessen genaue Anwendung den Menschen überlassen werden muss.
    Und wenn sie sich nicht einigen können, brauchen sie einen Schiedsrichter.
    „Mensch“ ist jeder, der vor Gericht klagen kann,
    also auch der Staat als Verkörperung der Gesamtheit aller Menschen die er vertritt.
    Wenn der Staat eine Kontrolle machen würde und Dich belangen würde,
    könntest Du den Staat vors Gericht zerren und ihn verklagen,
    dass er in Deinem Fall die UVSV falsch und zu Deinen Ungunsten ausgelegt hat.


    Mein Anwalt ist so einer, der Menschen gegen den Übermenschen Staat vertritt.
    Sein Spezialgebiet ist Verwaltungsrecht und er arbeitet nicht beim Staat.
    Deshalb ist er eher darauf eingestellt, staatliche Vorschriften zugunsten seiner Mandaten auszulegen.
    Diese Sichtweise ist wichtig, wenn ich mich nicht in Rechthaberei versteigen will,
    weil ich sonst riskiere, das Gericht nicht überzeugen zu können.


    Er hat also die Fähigkeit, meiner Position gegenüber besonders kritisch zu sein.


    Beispiele:
    In der UVSV steht nicht, dass Automaten zur Selbstbedienung verboten sind.
    Man kann sie aufstellen.
    Aber es steht in der UVSV(beim Ausnahmebetrieb),
    dass durch technische Maßnahmen sicher gestellt sein muss, dass Kunden,
    die nicht beraten wurden, ein Solarium NICHT nutzen können.
    Ein Münz- oder Kartenautomat bezweckt aber das Gegenteil,
    die Benutzbarkeit des Solarium ohne Personal bzw. den Personaleinsatz zu vermeiden.


    Damit vermeidet man auch die Beratung und das aktive Anbieten der Schutzbrille durch Personal,
    selbst wenn Personal anwesend ist.
    Der Umsatz wird also nicht durch Personal ausgebremst.
    (Und es darf kein beliebiges Personal sein, sondern muss Fachpersonal des Betreibers sein.
    Also auch kein sonst wie Beauftragter kann einspringen.)


    Das sind alles Gründe, warum die Option wirtschaftlich so interessant ist,
    wenn Automaten installiert sind, die das Dosieren und Starten durch Kunden ermöglichen.


    Doch in der UVSV steht kategorisch:
    Die technische Vorrichtung muss das Gegenteil sicher stellen.
    Das heißt, ausnahmslos, absolut.
    Und wenn das für den Ausnahmebetrieb gilt, dann erst recht für den Regelbetrieb,
    wo eine Umgehungsmöglichkeit noch gravierendere Folgen hat als im Ausnahmebetrieb.


    Eine andere „Lücke“ gefunden von meinem Anwalt:


    Eine UV-Bestrahlung die einer BeratungsABlehnung folgt, muss nicht dokumentiert werden.
    Damit hat er mir eine harte Nuss zu knacken gegeben.


    Damit hier mal mitgedacht wird, gebe ich jetzt die Lösung nicht preis.
    Spielt mal durch, welche Konsequenzen das hat.


    Den Respekt, den Elektra vor der Qualifkation der Juristen im BMU hat, muss ich teilen.
    Ganz ausgebufft sind die.





    ,

  • Tak


    Zuerst möchte ich nochmal betonen, ich bin ein absoluter Befürworter der UVSV. Nicht jeder der die UVSV kritisch sieht ist gleich ein Gegner!


    Das man bei "Regelwerken" Kompromisse eingehen muss, das weiss ich genauso wie wohl die meisten.
    Diese Kompromisse sind aber inhaltlicher Art, das bedeutet man einigt sich auf Grenzwerte, z.B. 100J oder 80J oder 125J.
    Auch die "2 Kabinen-Lösung" könnte ja so ein Kompromiss sein.


    Aber: Jeder kann doch erwarten, dass das daraus resultierende Regelwerk, sprich hier UVSV, eineindeutig, also unmißverständlich ist.


    Obwohl Beispiele immer schwierig sind, versuche ich es trotzdem.
    Wenn als Kompromiss 3 heraus kommt, so kann man doch auch 3 schreiben. In der UVSV würde man aber schreiben: eine Zahl zwischen 2 und 4.


    Somit entsteht "Interpretationsspielraum". Einer meint 2,3; ein anderer 3,6. Somit muss man Anwälte und ein Gericht bemühen, damit ein Richter dann entscheidet, es ist 3 gemeint oder beamtendeutsch, eine ganze Zahl zwischen 2 und 4.


    Wie auch Du feststellen durftest, steht nichts eindeutig verbindliches in der UVSV, was wir mit Kunden machen MÜSSEN, die eine Beratung UND Unterschrift ablehnen. Mit einer Unterschrift auf Beratungsverzicht könnte man noch umgehen, wenn die Qualifizierung der Mitarbeiter eine "im Moment verträgliche Dosierung" verkauft. Seien wir mal ehrlich, mit genügend Erfahrung könnte man so etwas machen. Ich würde dann aber lieber eine Besonnung ausschließen oder max 100J zulassen. Da bin ich von meinen Wünschen her ganz bei Elektra.


    Aber die UVSV läßt hier sehr viel, ich meine zuviel, Interpretatiosspielraum.


    Auch sehe ich in der UVSV nicht eindeutig WANN die Schutzbrille aktiv angeboten werden muss.
    Einmal vor jeder Serie, vor JEDEM Besuch oder ... oder ... oder ...


    Anscheinend verstehe nicht nur ich dieses nicht ganz richtig, sondern auch der für mich zuständige Vollzug. Mir persönlich wurde mitgeteilt, das es sich hier um rechtsunsichere Begriffe handelt. Deshalb erwarte ich von den von uns gewählten Volksvertretern Rechtssicherheit.
    Also wieder Anwalt, Gericht, richterliche Entscheidung. Das ist für mich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Ob bewußt gewollt oder handwerklich schlampig gearbeitet, lassen wir dahin gestellt, kann ich nicht beurteilen.


    Im Rahmen einer Anzeige beim Vollzug passiert im Moment bei uns so gut wie garnichts.


    Also "private Anzeige" im Rahmen des Wettbewerbes, weil der vollzug NICHT für den Wettbewerb zuständig ist, so wie es in ganz Deutschland kein Wettbewerbsrecht und somit keine Wettbewerskontrolle gibt.
    Also muss man dem Beklagten vorwefen und nachweisen Gesetzeswidrig gehandelt zu haben. Bei nicht eindeutig formulierter UVSV bin ich auf das richterliche Urteil gespannt, sofern es nicht vorher zu einer gütigen Einigung kommt.


    Es ist schön, wenn Du Tak da als Studio-Betreiber und Verfechter der UVSV voran gehst. Noch schöner wäre es, eine Interessengemeinschaft zu haben, die sich auch an den zu entstehenden Kosten beteiligt, denn alle die die UVSV positiv sehen und sie so gut es geht optimal uimsetzen wollen, hätten von so einem Urteil eine sehr gute Unterstützung für ihre tägliche Arbeit.


    So müssen wir warten, bis der Vollzug mal geschult ist, dann können wir diesen fragen wie die kritischen Punkte dann absolut zu verstehen sind und dann einen Verstoß anzeigen.

  • Sonnenlicht
    Du schreibst:


    Noch schöner wäre es, eine Interessengemeinschaft zu haben, die sich auch an den zu entstehenden Kosten beteiligt, denn alle die die UVSV positiv sehen und sie so gut es geht optimal uimsetzen wollen, hätten von so einem Urteil eine sehr gute Unterstützung für ihre tägliche Arbeit.


    Viele denken das auch, doch das reicht nicht.
    WIR MÜSSEN ES MACHEN !


    Was die Verleumdung unseres Anliegens angeht mache ich jetzt etwas
    und habe hiermit angefangen:


    @nochbr
    Bitte unterlasse die Verleumdung.
    Wettbewerbsfragen notfalls per Gericht zu klären, ist kein Übel
    sondern unverzichtbares Mittel des Interessenausgleichs in unserem Rechtssystem.
    Wider besseren Wissens verleumdest Du das Mittel der wettbewerblichen Abmahnung
    als „Denunzieren“ und „Denunziantentum“ und mich als „Denunzianten“.
    Wenn Du Dich dabei auf die Meinungsfreiheit berufst,
    dann befindest Du Dich außerhalb ihrer Grenzen,
    insbesondere wenn Du wirtschaftliche Interessen mit den Verleumdungen verfolgst.


    Mit sonnigem Gruß Tak


    Damit geantwortet habe ich hierauf:


    http://www.solariumforum.de/wc…nglaublich.html#post34626


    nochbr

    Beiträge: 124
    Freitag, 17. Mai 2013, 11:53


    Bei den Zahlen verstehe ich allerdings nicht so ganz, warum einige unserer Kollegen, krampfhaft und mit allen Mitteln versuchen, die Konkurenz loszuwerden??? Es soll sogar schon ein Denunziantenverein im Sinne von "Knöllchen-Horst"( http://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges) gegründet worden sein....

  • Nochbr hat ausweichend auf meine Kritik geantwortet,
    deshalb habe ich auf den Punkt gebracht, warum er die Zielsetzung von
    Fairer-Solarien-Wettberwerb als Denunziantentum verleumdet.
    Es geht um seine Software AlbSun, die er mit diesen Aussagen vertreibt:


    Zitat

    JHS-AlbSun kann auf bestehende Steuerungen, Münzzähler o.a. eingestellt werden, Sie können Ihr bisheriges "Zeitschaltsystem" weiter betreiben. Selbst komplizierteste Preisgestaltungen kann unsere Software verarbeiten.


    JHS-AlbSun verwaltet Kundenguthaben und verarbeitet Besonnungen in Ihrem Club- oder Flatsystem.


    Um Sie, als Betreiber bei der Einhaltung der Bestimmungen Des NiSG und der UVSV aktiv zu unterstützen haben wir JHS-AlbSun geschaffen.


    Münzzähler, Club- und Flatsystem kann AlbSun so verarbeiten, dass der Betreiber die Bestimmungen des NiSG und der UVSV einhält.
    Eine sehr kühne Behauptung !


    Es kann Nochbr nicht gefallen, wenn Folgendes ( Ich wiederhole es) behauptet wird:


    In der UVSV steht nicht, dass Automaten zur Selbstbedienung verboten sind.
    Man kann sie aufstellen.
    Aber es steht in der UVSV(beim Ausnahmebetrieb),
    dass durch technische Maßnahmen sicher gestellt sein muss, dass Kunden,
    die nicht beraten wurden, ein Solarium NICHT nutzen können.


    Ein Münz- oder Kartenautomat bezweckt aber das Gegenteil,
    die Benutzbarkeit des Solarium ohne Personal bzw. den Personaleinsatz zu vermeiden.


    Damit vermeidet man auch die Beratung und das aktive Anbieten der Schutzbrille durch Personal,
    selbst wenn Personal anwesend ist.
    Der Umsatz wird also nicht durch Personal ausgebremst.
    (Und es darf kein beliebiges Personal sein, sondern muss Fachpersonal des Betreibers sein.
    Also auch kein sonst wie Beauftragter kann einspringen.)


    Das sind alles Gründe, warum die Option wirtschaftlich so interessant ist,
    wenn Automaten installiert sind, die das Dosieren und Starten durch Kunden ermöglichen.


    Doch in der UVSV steht kategorisch:
    Die technische Vorrichtung muss das Gegenteil sicher stellen.
    Das heißt, ausnahmslos, absolut.
    Und wenn das für den Ausnahmebetrieb gilt, dann erst recht für den Regelbetrieb,
    wo eine Umgehungsmöglichkeit noch gravierendere Folgen hat als im Ausnahmebetrieb.


  • Es gibt eben Leute, die nie was verstehen werden. Wahrscheinlich ist die Luft auf der Alp sehr dünn. Das führt zu Alpträumen. Aber von Dosierungen oder Dosis gemessen in J/m² haben Leute auf der Alp, Alpträume. Deshalb will der Alpmann Münzer weiter nutzen, wegen seinen komplizierten Preisberechnungen.!!! Aber vom §2. Satz 1 haben die auf der Alp ohnehin nicht gehört geschweige die UVSV verstanden. Das hatte der Alpmann ja schon früher eindrucksvoll bewiesen.



  • Der §2. Satz 1 besagt das eine Steuerung inklusiver Bestandteil der Anlagen ist. Das zieht sich durch alle Paragrafen. Denn es wird schnell erkennbar, das ein Beratungsergebnis der Steuerung 1:1 übergeben werden muss.


    Ist das nicht der Fall, dann können die Bestrahlungszeiten beliebig vom Personal oder dem Nutzer nach der „Beratung“ eingestellt werden. Selbstdosierung ist dann an der Tagesordnung. Aber genau das will die UVSV unterbinden. Das Ergebnis ist in diesem Fall, nie glaubwürdig und es ist ungewiss für den Studiobetreiber zu den tatsächlichen Bestrahlungszeiten und ist ungewiss zu den verlangten Preis? Mal ganz abgesehen von der notwendigen Dokumentationen der tatsächlichen Bestrahlungszeit usw. Diese Leute sind richtig Doku-Scheu, dann das verhagelt ja den tatsächlichen Monatsschnitt pro Kunde, wenn alles wirklich dokumentiert wird.


    Aber das ist von den Flat Rate Betreibern ja auch so gewollt. Denn nach deren Schnitt pro Kunde, bräunen diese ja nur 4,5 mal im Monat, obwohl die Flat Rate jeden Tag verspricht. Aber wenn jede Bräunung tatsächlich notiert werden würde, stimmt ja der angebliche Schnitt nicht mehr. Diese lügen sich meist immer was in die eigene Tasche, mit ihrer ja so „glaubwürdigen“ Statistik.
    Alle die das so betreiben, können nicht rechnen. Das ist auffallend. Dann es ist ein leichtes, dem Betreiber anhand seiner Stromrechnung die tatsächlichen Einschaltungen nachzuweisen. Aber soweit haben die nicht gedacht. Es soll ja auch die abzuführende Mehrwertsteuer- Abgaben und die Einkommenssteuer nach Möglichkeit gering gehalten werden.

  • @ Tak


    Unverständnis meinerseits, daß Du Dich überhaupt noch einmal als Tak da angemeldet hast X(...



    @ all


    Für den FSW sollten ganz klare Grundvorraussetzungen gelten:


    Keine BfB-Mitgliedschaft


    Kein Franchising


    Keine Club-Zugehörigkeit wie SUNYA oder SunClub


    Auch über die Umsetzung der UVSV im Studio sollten wir uns im Vorfeld alle einig sein und die "Regeln", damit solche Diskussionen nicht mehr aufkommen, sollte Tak aufsetzen, weil er von uns allen die meiste Erfahrung im Umgang mit Personal und Kunden hat...







  • Paula, ich hatte einfach nur zu spät gekündigt, deshalb bin ich noch zwangsweise Mitglied.


    Aber auch im Grundsätzlichen widerspreche ich Dir:
    BfB und FSW würden sich nicht einmal ausschließen,
    wenn der FSW mehr wäre als nur eine unverbindliche Absichtserklärung auf FB.


    Der BfB ist zwar nicht ausschließlich für Studiobetreiber, aber die Stimmrechtslage ist so,
    dass sie den BfB nach ihren Interessen dominieren könnten.
    Die dort noch organisierten Studiobetreiber scheinen allerdings der Auffassung zu sein,
    dass der Verkauftsleiter von JK ihre Interessen am besten vertritt.


    Nach dem Austritt von KBL-Lahr hatte ich gehofft, dass sich außerhalb vom BfB sich etwas bilden könnte, was
    auch organisatorisch eine Opposition zum BfB werden könnte.


    Bis jetzt ist das leider nicht eingetreten.
    Vielleicht auch deshalb, weil wir weiterhin als "Verkaufshilfe für WinSolar" abgestempelt werden können.


    Diese "Schublade" ist nicht wiederlegbar, solange wir nur auf dem Server der Firma DigCom existieren.

  • Elektra


    Du schreibst:

    Zitat

    Das Beratungsergebnis muss glaubwürdig und nachweisbar zu den Einschaltungen sein
    Der §2. Satz 1 besagt das eine Steuerung inklusiver Bestandteil der Anlagen ist. Das zieht sich durch alle Paragrafen. Denn es wird schnell erkennbar, das ein Beratungsergebnis der Steuerung 1:1 übergeben werden muss.


    Solange Du nicht den Nachweis geführt hast, dass ein Gericht das auch so sieht wie Du,
    ist das alle nur heiße Luft, mit dem Du den Verkauf Deines Systems befördern willst.


    Dabei könntest Du ganz einfach einen Richter dazu bringen, darüber zu entscheiden.
    Lade Deinen Mitbewerber AlbSun, der das Gegenteil behauptet, dazu ein, die unterscheidlichen Ansichten von einem Gericht prüfen zu lassen.
    Diese Einladung nennt man leider etwas unfreundlich "Abmahnung".


    Seit ich eine WinSolar zun Verkauf anbiete, bin ich zwar auch als Steuerungsverkäufer quasi Wettbewerber von AlbSun
    (und nicht nur als Studiobetreiber von dem Auch-IGS-Studiobetreiber "Nochbr"),
    deshalb könnte ich auch ich diese "Einladung" verschicken.
    Mache ich aber nicht, denn ich bezweifele, ob man mit Deiner Auffassung vor Gericht Erfolg hat.


    Das bedeutet im Umkehrschluss, das nach meiner Ansicht Albsun Dir eine "Einladung" mit Erfolgsaussicht schicken könnte.
    Aber das wird "Nochbr" nie tun, denn das wäre ja "Denunziantentum".


    Und worauf läuft das alles hinaus, wenn Ihr beide kneift, das zu klären ?


    Die Studiobtreiber weigern sich zurecht, in Eure Steuerungen zu investieren.
    Und wenn doch, dann ist AlbSun eben billiger und weniger aufwendig,
    weil man nur einen PC an den Tresen stellen muss.

  • @all


    Hier ist immer noch eine "Preisfrage" offen. Ich hatte sie gestellt.


    Zitat

    Eine andere „Lücke“ gefunden von meinem Anwalt:


    Eine UV-Bestrahlung die einer BeratungsABlehnung folgt, muss nicht dokumentiert werden.
    Damit hat er mir eine harte Nuss zu knacken gegeben.


    Damit hier mal mitgedacht wird, gebe ich jetzt die Lösung nicht preis.
    Spielt mal durch, welche Konsequenzen das hat.


    Nicht dokumentiert werden, muss nach meiner Ansicht dann die Dosis.
    Die Dokumentation des Geschäftsvorgangs an sich, ist nicht durch die UVSV geregelt.
    Auch klar ist, dass im Falle von Reklamationen, der Betreiber nichts in der Hand hat,
    außer der Bestätigung durch den Kunden, eine UV-Bestrahlung ohne
    Beratung erhalten zu wollen.
    Das alles ist ein einmaliger Vorgang.
    Was ist zu tun wenn der Kunde ein zweites Mal Kommt und eine UV-Bestrahlung möchte ?
    Gilt noch die Bestätigung " Möchte nicht" vom letzten Mal ?


    Na los. Was meint denkt ihr ?

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