Umsetzung UVSV im Fitnessstudio

  • @ all


    Mich nervt die 100 Joule Diskussion langsam. Weil das ist selten zu realisieren, leider... Wir achten darauf, daß der Kunde auf jeden Fall unter seiner Erythemschwelle bestrahlt wird. Eine andere Möglichkeit haben wir oft nicht, um den Kunden nicht zu vergraulen.


    Die Einzigen, denen man 100 Joule verkaufen kann sind wirkliche Neukunden, also welche, die noch nie auf der Sonnenbank waren oder die wirklich lange nicht mehr drauf waren...


    (Elektra, bitte nicht wieder 0,16 ansprechen, weil läßt sich, so wie bei mir, nicht so einfach umsetzen)...


    Ich will nämlich noch ein paar Jahre von meinem Soli lebem!!!
    (Und auch diese These kann ein böser Teufelskreis sein, aber solange SO nix in der Branche passiert, das kleinste Übel)

  • Paula... Ich kanns kaum glauben... :thumbsup:


    Elektra: Ich hab doch gesagt, dass es müßig ist, darüber zu diskutieren, ob der Kunde alles ablehnen darf. Ich hab doch auch geschrieben, dass eher interessant ist, was nach der Hauttypbestimmung passiert. Und den Verstoß zur UVSV kann ich nicht erkennen, wenn ich dem Kunden empfehle 100J zu sonnen und er sich für 150J entscheidet. Wenn der Kunde mir meine Empfehlung und seine Entscheidung unterschreibt, verstehe ich dein Problem nicht. Ich hab doch gar kein Interesse daran, mich mit dem Kunden auf irgendwelche Diskussionen einzulassen.

  • Einen hab ich noch:

    Du hast doch gesagt, dass Du die UVSV zumindest gelesen hast und geschult bist. Das kann ich Dir bei Deinem letzten Beitrag kaum ernsthaft glauben. Diese Aussagen brauchst Du nur bei einer eventuellen Prüfung zu wiederholen. Dann viel Glück!
    Merksatz: Der Kunde bestimmt nie was. Im Sonnenstudio bestimmt nur die Fachkraft!!!! Also nehmen wir es genau:

    Sehe ich völlig anders. Aber nicht erst seit heute, sondern schon immer. Bei mir bestimmt IMMER der Kunde (wenn er Ü18 ist). Wo kommen wir denn da hin!

    Zumindest würdest Du spätestens bei UVSV mit Anlage 1 letzer Satz (zum Hauttypen Verfahren) erkennen können, das Deine Fantasien ein Ende haben. Da steht: „können eine oder mehrere Fragen nicht beantwortet werden, wird empfohlen, zur Bestimmung des Hauttyps für diese Frage die Punktzahl 1 zu vergeben“ Damit ist es ein Hauttyp 1 und somit ein Ausschluss –Kriterium. Wenn Du dann in diesem Zusammenhang, UVSV Anlage 5.4 die Tabelle studierst, wird noch mehr Fantasie entschwinden, denn wirst Du erkennen müssen steht dort nur 100 J/m² ...

    Richtig. IN dem Fall ist die Empfehlung 100J. Aber was der Kunde dann macht, das kann, will und werde ich ihm doch nicht vorschreiben. Das wäre wie, wenn der Autohändler seinem Kunden ein Auto verkauft, was in der Stadt maximal 50 fährt. Und wenn der Fahrer schneller fährt, dann haftet der Händler. Jeder Volljährige ist für seine eigenen Handlungen verantwortlich. Ich darf in dem Zusammenhang auf Art.2 GG verweisen.

    Wenn Du nun mehr wie 100 J/m² den Kunden bestrahlst, dann ist das nicht mehr von der UVSV gedeckt. Du stehst außerhalb vom Gesetz. Um Dich rechtlich gegenüber dem Kunden abzusichern, musst Du diesen Fall auch jedes Mal Dokumentieren.

    Siehste und ich behaupte, dass es doch von der UVSV gedeckt ist, weil ich mit meiner Empfehlung meine Pflichten aus der UVSV erfüllt habe. Und rechtlich abgesichert muss ich nur in dem Fall sein, wenn der Kunde mich verklagt. Dokumetiert hab ichs auch. Ist allso alles in Butter!

    Hast Du aber den Hauttyp tatsächlich bestimmt und hältst Dich dann nicht an die Vorgaben zum Hauttyp, ist das auch ein Verstoß zur UVSV.

    ICH halte mich an die Vorgaben. Der Kunde kann sich jedoch über meine Empfehlung hinwegsetzen. So zumindestens meine Meinung!

    Wie Du erkennen kannst, ist die UVSV „bildlich ein Regelwerk mit Zahnrädern die ineinander greifen". Es ist aber kein Regelwerk mit oberflächlicher Bertachtung oder „Möchtegerns“ oder „Dummis“. Da muss man sich schon die Mühe machen und genau hinschauen und quer lesen um die Zusammenhänge verstehen zu können.

    Nuja. Anderseits wenn man genau liest, was da drin steht, kann man bestimmt auch meine Auffassung nachvollziehen.

  • Paula74;


    Nochmal, wie ich es schon sagt habe, die 100 J/m² sind nicht fester gewollte Bestandteil vom Dosierungsplan, sondern ist ein MUSS im Sonnenstudio.


    Wenn Du das nicht umsetzen kannst oder willst, ist das ganz alleine Dein großes Problem. Die 100 J/m² können bei 0,3 W/m² mit 5:33 Minuten umgesetzt, oder mit verringerter Leistung z.B. mit 0,16 W/m² mit 10:22 Minuten angeboten werden. Das erste ist eine „Bauchwehgeschichte“ das zweite ist ein Angebot. Das Verlangt aber zuvor nach einer Investition.

    Die Verweigerung zu Funktionen hierzu durch notwendige Investitionen oder das lappitarisch zu umgehen wollen oder einfach zu ignorieren, ist das Hauptproblem der ganzen Branche.

    Was sich nicht mit herkömmlichen Mitteln umsetzen lässt, wird ignoriert oder einfach abgetan. Diese Dummheiten hat BMU schon zur der Zeit der freiwilligen Zertifizierungen erkannt und bewusst in der UVSV so als Funktion eingebaut. Das sind auch Funktionen die, bei Nichtbeachtung dem Studiobetreiber die Existenz kosten können.


    cnova80;


    Nochmal: Der Kunde entscheidet zu den Funktionen der UVSV nichts, sondern ausschließlich nur das Fachpersonal. Das ist in der Apotheke das Gleiche. Trotzdem wird der Kunde höflich und zuvorkommend bedient. Das eine ist eine Funktion das andere der höfliche Umgang mit dem Kunden. Das müsste Dir nun wirklich klar sein wie das gemeint ist.


    Du bist ein typisches Spiegelbild vieler Studiobetreiber, die sich was schönreden wollen, aber die Wirklichkeit und Tatsachen, wenn es um schwierigere oder unbequeme Funktionen zur UVSV geht, sich schönreden und dann noch an ihre Schönrederei glauben. Fatal, denn das ist wie ein „Geschwür“ in der Branche ….


    Wenn Du tatsächlich erkennen kannst, was die Wirklichkeit zur Zukunft von Dir verlangt, würde Deine Schönrederei schlagartig ein Ende finden.


    Ich kenne die angewendete Praxis der Studiobetreiber besser, genauer und gründlicher, als das Du Dir das in Deinen eigen Gedanken vorstellen kannst. Ich sehe Hunderte und deren Meinungen Du nur Dich alleine in Deinem teilweise unverständlichen Gedanken.


    1. Es gibt diejenigen die die Umsetzungen zur UVSV geplant haben und momentan die Umsetzung noch mit vorhandenem Mitteln versuchen das zu realisieren. Investitionen sind in naher Zukunft geplant. Das wird als dringend notwendig anerkannt.


    2. Diejenigen die die Investitionen zur UVSV realisiert haben, von denen hört man kaum was, denn da geht alles wie von selber. Die müssen sich kaum Gedanken zur Brancheneuzeit machen. Die Umsetzung der UVSV ist dort nicht mehr das Thema. Diese konzentrieren sich auf Umsatzsteigerungen.


    3. Dann gibst es diejenigen, die in eigenen Interpretationen schwelgen und meinen alles würde auch mit einem einfachen Timer gehen und wenn der Kunde es wünscht sich selbst dosieren kann. Investitionen zur UVSV sind kaum notwendig, denn das altgewohnte tut es auch. Das sind die Träumer die in der Vergangenheit leben und sich sogar als Macher sehen. Diese leben im Eigenbild und erkennen die Neuzeit niemals.


    Zum Punkt 1 und 2 sind bis heute ca. 30% und zu Punkt 3 sind das 70%. Also das Umdenken zur Realität hat zum größtenteils noch nicht mal richtig angefangen.


    Denn nachfolgenden Satz sollte sich jeder genau merken, denn dieser ist Systematisch für das Branche – Ziel:


    „Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind günstig“


    In diesem Fall ist der Hafen die UVSV-Branchenneuzeit. Wer kann diese denn wirklich von Euch realistisch erkennen?


    Elektra

  • musti;


    Deine Anmerkung habe ich dieses mal überhört.
    Das ist die Branchenneuzeit mit deren Auswirkungen …. Das ist alles Neuland für Studiobetreiber… durch die UVSV. Diese verringerten Bestrahlungsstärken müssten auch von den Herstellern eingefordert werden.


    1. Alternativ könnte ein Solarium mit EVG’s ohne weiteres auf diese erythemwirksamen Bestrahlungsstärken z.B. 0,16 W/m² eingestellt werden.


    2. Zum Verständnis: Alternativ könnte ein Solarium mit konventionellen Vorschaltgeräten in sofern umgerüstet werden, indem man z.B. jede zweite Röhre durch eine Collagen oder Rotlichtröhre ersetzten würde. Dann wäre die Erythemwirksamkeit von Solarium ca. bei 0,16 W/m².


    Diese würde aber zu einer Neuvermessung vom Solarium führen. Wenn Du auf dem Gebiet ein Laie bist, kommt das für Dich nicht in Frage.

    Elektra

  • @all


    Warum hacken wir so viel auf diesen 0,16W rum?


    Die UVSV schreibt uns im §3 100J/qm bei der Erstbestrahlung und eine Möglichkeit diese am Gerät auch einzustellen (also 5:33 min.bei 0,3W). Ende.


    Ob man sich nun ein Kombi-Gerät (UV und Collagen) anschafft oder nicht, hat doch mit der UVSV nichts zu tun, sondern ist eine rein unternehmerische Entscheidung. Möchte und kann ich (incl. Personal) so ein Gerät, mit seinen durchaus positiven Eigenschaften, platzieren.
    Aufgrund der "Doppelwirkung" so eines Gerätes werden hierfür ca. 10-15€ pro Besonnung erwirtschaftet.


    JK hat den Beauty Angel mit 0,2W. Mir ist aber kein Gerät bekannt, wo ich bei diesem NUR UV einschalten kann. Alle haben das Collagen als Basis und UV kann dazu geschaltet werden. Somit reden wir in der Praxis über eine ganz andere Kalkulation als nur den Mehrpreis für die erhöhte Minutenanzahl.
    Ob man das bei einer Erstbesonnung durchsetzen kann, muss jeder selbst entscheiden. Es gibt Studiobetreiber, die schicken JEDEN Erstkunden erstmal auf so ein Kombi-Gerät.


    Ob sich ein reines 0,16W oder 0,2W-Gerät dauerhaft rechnet ist eine interessante, offene Frage. Hängt absolut mit der Kundenstruktur zusammen. Den Sonnenbankgenießern (also den 8-12 Minuten Nutzern) könnte es gefallen, da bei denen die Bräunung nicht so ausschlaggebend und auch genug Geld vorhanden ist. Den Bräunungsfans läuft man ins offene Messer, wenn ich nur an die 0,3 Diskussion denke, wo der Kunde für dasselbe Bräunungsergebnis ca. 20-30% länger (am besten Kostenneutral) besonnen sollte.


    Ein Umbau (abweichend der 0,3W) in Eigenregie ist nicht zu empfehlen, da der EU-Gerätepass neu ausgestellt werden muss. Dieses darf nur der Hersteller.
    Meiner Meinung reicht da eine Äquivalenz Bestätigung nicht, da sich die technischen Daten des Gerätes deutlich ändern. Ob sich ein Hersteller auf so einen Umbau einläßt ist fraglich. Auch die Kostenbabwägung ist gewissenhaft zu machen.

  • Also an dieser Stelle muss ich mit einem Unsinn in der Branche aufräumen. Wie so ein Missverständnis entstehen kann, ist mir immer noch ein Rätzel?


    Der sogenannte „EU-Gerätepass“ sollte selbstverständlich sein, ist aber eine reine Erfindung der Solarien- Hersteller. Er enthält die technischen Angaben und Daten zum Solarium. Diese muss laut EU so oder so jeder Hersteller angeben. Diese Werte können im Gerätebuch übernommen werden.

    DIESER ERSETZT NICHT DAS UVSV GERÄTEBUCH! Das sollte jeder Studiobetreiber sehr genau wissen.


    Denn deutlichstes und unmissverständlich steht in der UVSV für jeden ersichtlich, der die Anlage 4 zu [§3 Absatz 3 Satz2; §8 Absatz 1 Satz 2] zur UVSV tatsächlich gelesen hat, das ein Gerätebuch NUR vom Studiobetreiber auszufüllen ist. Das soll mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Der Vordruck hierzu steht in der UVSV.
    Aus Sicht vom Gesetzgeber hat der Studiobetreiber damit bestätigt, dass er sein Gerät und die Daten kennt und hat die Tabelle persönlich ausgerechnet und kennt somit die erythemwirksame Bestrahlungsstärke und die Zeiten. (Dadurch sind Ausreden ausgeschlossen.)


    Wenn nun die Röhren in Richtung einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke unter 0,3W/m² ausgetauscht werden, muss er das im Gerätebuch vermerken und die Tabelle neu berechnen.
    Das mit seiner Unterschrift bestätigen. Wenn jede zweite Röhre als nicht UV-Röhre ersetzt wird, hatte das Geräte 0,15 W/m². Wenn man aber sicherheitshalber von 0,16 oder 0,17 W/m² ausgeht, wird das auch bei einer angeordneten Messung den angegebenen Werten standhalten.


    Elektra

  • musti;


    von wem hast Du denn diesen Unsinn her?


    Im Grunde braucht Du überhaupt keine Unterlagen vom Hersteller zum Gerät wenn Dir die Daten ohnehin schon bekannt sind. Für das Betriebsbuch bist nur Du als Betreiber verantwortlich und KEIN Hersteller.


    Hast Du schon mal eine Schulung besucht und die UVSV gelesen? Du solltest Dich erst mal Sachkundigen machen bevor Du hier urteilst! Auch die Forums-Regeln weiter oben solltest Du als neuen User genau lesen.


    Elektra

  • Komisch... - und wieder kommt mir Pipi Langstrumpf in den Sinn...


    "2 x 3 macht 4 - Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! - Ich mach' mir die Welt - Widdewidde wie sie mir gefällt ....
    Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus ein äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus.
    Ich hab' ein Haus, ein äffchen und ein Pferd, und Jeder, der uns mag, kriegt unser 1 x 1 gelehrt."


    Scherz beiseite, manchmal habe ich den Eindruck, es sind verschiedene Versionen der UVSV im Umlauf...


    Vielleicht sollt mal die rechtsgültige hochgeladen werden und auf diese beziehen sich dann alle.



    "Im Grunde braucht Du überhaupt keine Unterlagen vom Hersteller zum Gerät wenn Dir die Daten ohnehin schon bekannt sind. Für das Betriebsbuch bist nur Du als Betreiber verantwortlich und KEIN Hersteller."


    In meiner Ausführung steht:


    Anlage 3 Seite


    "• Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem
    Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten
    (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen.
    • Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht
    untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z. B. als Fußnoten,
    einzutragen.
    • Bei Verwendung von EDV-Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten
    zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im
    Geräte- und Betriebsbuch einzufügen
    ."


    Zur 0,16 Diskussion


    In Beitrag 92 schreibt Elektra
    "Ein Gerät mit z,B. 0,16 W/m² und mit UVB bringt bei 3 bis 5 maliger Anwendung bessere, dauerhafte Ergebnisse, als ein 0,3W/m² Anschlag UVA Gerät. Aber das verstehen vermutlich nur sehr gute und wenige Studiobetreiber, die den Zusammenhang der UV- Bestrahlung auch tatsächlich verstehen können und verstanden haben."


    An anderer Stelle, dass jede 2te Lampe gegen eine Rotlicht ohne UV ersetzt werden sollte...


    Wenn ich die Hälfte meiner Lampen rausneheme, ändert das nichts an der UVA/UVB Verteilung!!


    und 0,16W bleiben auch 0,16W der Anteil an UVB geht zwangsläufig im Verhältnis auch zurück...


    Bleibt also nur die Verdopplung der Zeit.


    Wir diskutieren aber hier die Umsetzung in der Praxis und da haben einig Kapazitätsprobleme...
    Durch die 0.3 Lampen haben sich die Belegungszeiten teilweise erhöht, d.h. ich kann weniger Kunden auf die Bank legen in z.B. einer Stunde...
    da ist eine 0.16er eher kontraproduktiv...





    "

  • Elektra


    immer wieder unterstellst Du den Diskussionsmitgliedren, dass Sie die UVSV nicht kennen...


    Ich behaupte das Gegenteil! Jeder der sich hier an den den Diskussionen beteiligt hat Sie gelesen und kann sie wahrscheinlich auswendig!


    Nur jeder hat eine eigene Interpretation dazu... Bei Dir ist es leider so, dass Du immer wieder nur die Teile rauspickst (aus dem Zusammenhang reisst) die Dir gerade passen.
    Als Softwareherrsteller mag das ja auch richtig sein, Du musst eben alle Möglichkeiten abdecken...


    Aber in einer Diskussion unter Studiobetreibern solltest Du dich einfach zurückhalten!!!


    Es wäre schön, wenn ein eigenes Thema "UVSV in der Praxis umsetzen" gemacht würde.
    Dort können Sudiobetreiber dann diskutieren und sich austauschen.


    Selbst dein, von Dir, hochgelobter Tak hat seine eigene Sichtweise und interpretiert einges anders und setzt es dann auch dementsprechend um.


    Tak - Das ist kein Angriff gegen Dich, ich schätze deine Beiträge schon seit langen Jahren, sie sind (in der Regel) realitätsbezogen und praxisorientiert.


    In einem eigenen Thema "nur für Studiobetreiber könnte dann ein Erfahrungsaustausch stattfinden,
    OHNEdas permant Nebenkriegsschauplätze durch Elektra entstehen.
    Wenn ein Studiobetreiber halt mal was "falsch" interpretiert, dann können die anderen Ihm das schon sagen...
    Die Diskussionen, an denen sich Elektra mit seiner dogmatischen Interpretation beteilgt, laufen immer auf eine nicht-enden-wollende und ergebnislose Grundsatzdiskussion raus.


    @ Elektra - Es wissen sicherlich alle, dass deine Software das Non-Plus-Ultra auf dem Markt ist, dies musst du nicht mehr bei jeder Diskussion einstreuen...
    Wir möchten hier diskutiern, wie es vllt auch ohne geht...
    Jedes mal, wenn sich ein neues Mitglied an einer Diskussion beteiligt, bringst du die Software ins Spiel und erklärst dass eine 100%ige Umsetzung nur damit - kaufmänisch sinvoll - möglich ist.
    Das soll doch keine Verkaufsplattform sein, oder...


    regardful

  • pillepalle;


    offensichtlich ist es Dir nicht möglich, Zusammenhänge in Diskussionen zu erkennen. Das hier ist ein Fachforum und kein Kasperle- Theater. Das habe ich Dir in ähnlicher Form schon mitgeteilt.

    Was andere und ich im Zusammenhang zu Diskussionen ausführen und anwenden, ist unsere Sache. Wenn Du albern willst, dann gehe in das SB-Forum und Dein Kasperle- Theater fortgesetzten.


    Außerdem ist das hier ein Informationsforum zu allen Produkten in der Branche samt Beschreibung und Funktionen. Angebote wurden hier allerdings nie gemacht.

    Wenn Du Dich nicht an die Regen hältst, müssen wir in Zukunft auf Deinen Unsinn, Unterstellungen und Anmaßungen verzichten.




    Elektra

  • @ all


    Eins solltet Ihr bei dieser Diskussion bedenken:


    Die wenigsten Kunden haben überhaupt schon einmal etwas von der UV-Schutzverordnung gehört und mit der "Holzhammer-Methode" vergraulen wir sie!!!


    Wie auch wir erst lernen mußten, mit der UVSV umzugehen, so brauchen auch unsere Kunden diese Zeit!!!


    Jahrelang konnten sie sich brutzeln lassen, wie sie wollten und die Großen unseren Branche haben ihnen dieses beigebracht, ,gestärkt durch Sunya und SunClub...


    Also gebt ihnen diese Zeit oder Ihr verliert Kunden...


    @ Elektra


    Sorry, aber so ganz unrecht hat pillepalle nicht ;)...





  • @paula


    Danke, aus deinem Munde werte ich das mal so, dass du mir eigentlich zu 100% Recht gibst... :-))


    Elektra


    Mein Beitrag # 51 ist doch wohl sachlich...


    Und ja, ich fände es gut wenn es auf der Hauptseite einen Hauptpunkt geben würde " UVSV im Studiobetrieb" !
    entesprechende Themen wie Dosierung - Hauttypen - etc.
    Dort können sich Studibetreiber austauschen und IHRE Ansichten diskutieren...


    Und bitte Elektra hör auf mir zu drohen!!!!


    Wenn Du mich rausschmeissen willst, dann tu es...


    Aber begründe es auch!!!


    Nur wenn ich nicht Deiner Meinung bin dann reicht das ja wohl nicht!!!

  • pillepalle;


    Jeder ist hier ein gestandener Studiobetreiber. Wenn höflich diskutiert wird, oder jemand eine andere Meinung hat, oder einfach Fragen oder Abgleich zu Unterlagen hat, ist das ja auch alles in Ordnung.


    Es ging mir um Deine Rumalberei. Das stößt bei mir auf. Das soll hier im Forum unterbunden werden. Ich werde Dich bestimmt nicht „rausschmeißen“, denn man merkt auch an Deinen Texten deutlich, dass Du Dich einfach nur Informieren willst und bestimmt zu der einen oder anderen Frage eine Antwort erwartest.


    Bedenke auch genau, mir ist auch bekannt, dass dieses Forum auch von anderen Verantwortlichen gelesen wird. Wir alle müssen dann nicht wie eine „Horde“ dastehen, sondern es soll erkennbar sein das zumindest die Branche bemüht ist, die Zukunft zu meistern.
    So nun zur Sache:
    Ich habe wie Du es wolltest, die originalen Dateien zur Gesetzeslage runtergeladen. Eventuell hast Du diese gelesen. Da es PDF Dateien sind, kannst Du die Dir ja auf deinen Computer kopieren.


    Den Text den Du zum Gerätebuch geschrieben hast, ist wahrschein das Papier von JK Gerätebuch. UM es so zu sagen, die Idee von JK ist ja erstmals so nicht schlecht.


    Aber der Gesetzgeber verlangt vom Studiobetreiber, das er den Vordruck von der UVSV nimmt und diesen komplett selber ausfüllt, die Tabelle tatsächlich mit Min : Sec berechnest und das mit seiner Unterschrift bestätigt. Daraus ist dann erkennbar, dass Dir die „Stärke“ und die Erythemwirksamkeit von Gerät bekannt und bewusst ist.


    Wenn Du das JK Papier einfach nur unterschreibst, wird Dir unterstellt, dass Du nur die Angaben vom Hersteller bestätigst. Du hast aber nicht bestätigt dass Du die Tabelle selber ausgerechnet hast und die Erythemwirksamkeit vom Gerät verstanden hast.


    Denn diese errechneten Werte benötigst Du auch zur Beratung und zum Verständnis zum Dosierungsplan.

    Elektra

  • @ Elektra


    Und wahrscheinlich läßt pillepalle jede "pillepalle" Reparatur nur noch von einem JK-Techniker durchführen ;)...


    Auch wenn hier ALLE mitlesen, aber ohne Humor wäre es echt sehr stupide und ich persönlich, werde mir diesen auch nie verkneifen bzw. wollen :)...

  • In meinem KBL Prüf und Betriebsbüchern ist gleich auf der ersten Innenseite der EU Gerätepass!
    KBL sagt das Prüf und Betriebsbuch ist ohne EU Gerätepass nicht gültig!
    Ich kann doch kein Gerät vermessen wer soll das bezahlen?

  • Paula74


    klar mit Deiner Anmerkung hast Du natürlich recht. Man kann aber alles auch freundlich ausdrücken.


    musti;


    indirekt... Aber direkt der Betreiber von diesem Forum und damit verantwortlich.


    Zum vermeidlichen EU-Pass... (EU-Pass ist nichts weiter als eine normale technische Angabe der Komponenten)


    Las es mich mal so ausdrücken: Der sogenannte „EU-Pass“ ist eine technische Beschreibung zum Solarium. Das ist Pflicht für jeden Solarium –Hersteller! Wenn Du den „Pass“ nicht hättest, könntest Du das Solarium mit DEINEM Betriebsbuch laut UVSV genauso verwenden und ist durch DEINE Unterschrift gültig. Nicht durch den EU-Gerätepass! Die Informationen zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke und die Angeben zu den „optischen Bauteilen“ muss jeder Hersteller ohnehin benennen. Diese technische Pflicht- Beschreibung einen „EU-Pass“ zu nennen ist, darüber kann jeder selber schmunzeln.


    Diesen damit zubinden, das ohne diesen Pass jedes Gerätebuch ungültig ist, ist ein Unsinn und wird wahrscheinlich aus verkauf taktischen Gründen verwendet. Darüber soll sich jeder selber seine Gedanken machen. Aber offensichtlich kann man den einen oder andern Studiobetreiber durch Unwissenheit an sich binden. Das wär das gleiche, wenn ich behauten würde, das ohne WinSolar kein Sonnenstudio betrieben werden dürfte. Jeder ist in seiner Wahl natürlich hierzu unabhängig und frei.


    Denn jeder Studio-Betreiber ist für sein Tun und Handeln ausschließlich selber verantwortlich. Wenn zum Beispiel die Angaben vom Hersteller nicht stimmen sollten, wäre erst mal der Studiobetreiber in Pflicht. Er könnte die Falschangaben dann per Klagen den Hersteller in Pflicht nehmen.


    Darum soll die Sensibilität vom Studiobetreiber geschärft werden und er sollte die Sachlage kennen und erkennen.

    Elektra

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!