Umsetzung UVSV im Fitnessstudio

  • wäre schön, wenn wir wieder zur ursprünglichen Diskussion zurückkehren könnten...


    Es ging um eine 0.16W Abstrahlung...


    Ein solches Gerät wird z.Zt. von keinem Hersteller angeboten.
    Abgesehen davon ist es wirtschaftlich uninteressant, da es nur für Besonnungen bis max 100 bis 200J (ca10-20Min) zeitlich sinnvoll.
    Die Umrüstung eines Bestandgerätes ist schwierig, da im Gesichtsbereich die Hochdruckstrahler auch auf 0.3W ausgelegt sind.
    Vom Nachweis (Prüfprotokol) mal ganz abgesehen.
    Des weiteren halte ich es durchaus gerechtfertigt, für eine umfassende und zeitintensive Beratung inkl. 100J Besonnung, den vollen Preis zu nehmen, auch wenn ein Festpreis für z.B 15 oder 20 Minuten besteht...
    Alternativ kann man die 100J-Besonnung auch kostenlos abgeben... Denkt mal drüber nach...
    Clever wäre es, bei der Beratung direkt eine 10-er Karte zu verkaufen, dort ist dann die 100er inkludiert...


    Ausserdem: Solange ich diese auf einem 0.3 Gerät machen lasse kann ich jede x-beliebige Bank anbieten und es entsteht kein Nadelöhr...

  • wenn du kein Betreiber bist wieso beteiligst du dich an Diskussionen zur Praktischen Umsetzung der UVSV du stehst doch gar nicht in Kundenkontakt? Jetzt verstehe ich auch den Vorschlag mit 0,16 du hast dir das einfach errechnet ohne über die Praktische Umsetzung nachzudenken. Hast du eine Schulung besucht? Wenn nicht wie willst du dann wissen wie die UVSV umgesetzt werden soll? Wie hier mehrfach geschrieben wird kann der Kunde letztlich selbst entscheiden wie er sonnt.

  • pillepalle;


    Deine Überlegungen zur Preisgestaltung der 1. Bestrahlung im Sinne der UVSV sind kaufmännisch so richtig. Hoffentlich verwundert Dich das nicht, hierzu habe ich zum Beispiel im System Deine Vorstellungen wie beschrieben, pro Kabine einzeln möglich, nahezu alle direkt intrigiert.


    Gut, die Umrüstungen sind für einen normalen Studiobetreiber eher schwierig. Aber es gibt solche Solarien. Hinweis: unser Tak kann Dir hierzu Informationen gegeben. Mich verwundert es im Augenblick, dass Du da nicht fündig geworden bist. KBL konnte das per Knopfdruck realisieren.


    Bei Solarien mit EVG’s ist das jederzeit realisierbar. Diese sind flexibel wenn man das einfordert.


    Sollte man Solarien mit verringerter Bestrahlungsstärke einsetzen (wie auch immer Du zu so einem Gerät kommst), ich nenne diese „Erstbestrahlungs- Gerät und Gerät für Hauttyp ab 2,5“, oder man hat Solarien mit normalen Vorschaltgeräten wo die Erythemwirksamkeit nach ca. 50 Std. auf 0,27 W/m² abfällt, sollte das die die Steuerung automatisch in den Berechnungen zur Dosierung berücksichtigen. Auch sollte immer der Preis hierzu gleichzeitig automatisch errechnet werden.
    Das Gleiche gilt für gemischte Geräte mit Collagen plus UV-Anteil. Auch diese gibt es.


    Die Solarien „Erstbestrahlung“ (mein Name hierzu: Die Beauty16) haben einen kaufmännischen Vorteil. Ich sage es immer so: „Ein Angebot zur 1. Bestrahlung laut Dosierungsplan, ist bei 0,3 für den Kunden mit 5:30 eher eine Zumutung, aber z.B. mit 0,16 mit 10:22 ist das ein reelles Angebot, wo ich auch tatsächlich Geld verdienen kann und dem Kunden keine Erklärungen schulde. Denn man sollte nicht mehr im Sonnenstudio von starken oder schwachen Geräten reden, sondern von Dosierungs- Unterschiedlichen Geräten sprechen, die sich nur von der Bestrahlungszeit unterscheiden.


    Dadurch, dass viele Kunden so gerademal mit den Hauttyp auf 2,5 kommen, rentieren sich solche Solarien. Auch wenn ein unverbesserlicher Kunde „Langzeit“ auf die „Bank“ will, ist das mit solch einem Gerät ohne weiteres möglich. Denn 350 J/m² werden bei solch einem Gerät nach „Langzeit“ erreicht, ohne das ein Verstoß zur UVSV erfolgt. Hat man solche Möglichkeiten im Sonnenstudio geschaffen, ist man nach meiner Meinung flexibel und unabhängig. Aber man muss nur diese Zusammenhänge verstehen.

    Elektra

  • musti;


    eventuell kannst du es nicht wissen, aber zur UVSV Gesetzgebung hatte ich mich seit 2007 direkt eingebracht und war zu allen Anhörungen zu Bonn beim BMU und Bfs eingeladen. Ich kenne die Referenten die das Gesetz geschrieben haben persönlich und mir wurden alle Referenten-Entwürfe zugesannt zu den ich auch Stellung genommen habe. Wenn Du es so willst, kenne ich die Gesetzgebung glaube ich sehr genau. Ich habe auch heute noch Kontakt zu allen direkt.


    Noch Fragen? Was ich sonst noch als Betreiber mache, geht Dir schlicht weg nichts an.


    Ich kann nicht erkennen, wo Du Deine Informationen herhast. Aber bitte Streiche Deine absolut falschen Vorstellungen und den Unsinn, dass ein Kunde selber entscheidet, wie er im Sonnenstudio bestrahlt werden will. Du als Betreiber hast die gesetzlichen Forderungen zu befolgen, oder Du stellst Dich mit Deinem Unsinn außerhalb der UVSV. Wenn der Kunde keine Beratung will, kannst Du diesen nicht legal bedienen. Was Du dann in diesem Fall aus Unverständnis machst, ist Deine Sache.
    Sage doch mal, wo Dein Unsinn in der UVSV steht? Oder folgst Du den Unsinn vom BfB, Häkchen machen Kunde wünscht keine Beratung und Du könntest machen was Du willst. Dem BFB sind bis heute die Auswirkungen zur UVSV kaum bekannt? Darum haben wir auch hier das Forum.


    Nach deiner Aussage wäre die logische Folgerung daraus, dass die Forderungen aus der UVSV überflüssig wären. Das wäre das gleiche, wenn Du sagen würdest, im Auto brauche ich kein Lenkrad.



    Elektra

  • musti
    Du hast würdige Vertreter bei den Anhörungen gehabt.
    Darunter Köpfe aus dem Herstellerverband SLS. Der Vorstand des Photomed
    mit seinem Vorzeige-Doktor, der zeitweilig Geschäftsführer der Nachfolgeorganisation BfB ( nicht BfS) war.
    An vorderster Front aber immer der Verkaufschef von Jk, im Schlepptau Anwälte,
    die mit Verfassungsbeschwerden gedroht haben.


    Diese "Mitwirkung" durch die Branche wurde belohnt damit,
    dass nur noch ab Hauttyp 3 bestrahlt werden darf .
    Und die Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen,
    so dass diese der Branche keine unnötigen Kosten verursachen konnten.
    Auf dem 6. europäischen Solarienkongress wurde der Erfolg dann ausgiebig gefeiert:
    Begründung; Der Kunde muss die Beratung nur ablehnen, dann bleibt alles so wie es immer war
    -(abgesehen von der Reduzierung der Altgeräte auf NullDrei.)


    Spass beiseite:
    Heute war die mündliche Verhandlung in einer wettbewerblichen Auseinandersetzung mit einem Betreiber,
    der Münzautomaten mit Durchzugslesern zur Altersfeststellung installiert hat.
    Statt wie zu echten SB-Zeiten abends jemand im Studio zum Putzen und Aboverkauf zu haben,
    meint er ab dem 1. 11.12 damit durchzukommen, dass die Putzfrau bereits ab 15 Uhr anwesend ist.
    Die Stunden davor hat er dann nur 2 Geräte in Betrieb
    und meint als 2er-Ausnahmebetrieb in einem 5-UV-Gerätestudio auf die Personalkosten verzichten zu können.


    Die Ausnahmeregelung besagt aber nur,
    dass in der 2er-Ausnahmeregelung Fachpersonal nicht beraten muss während der Serie nach Dosierungsplan
    und dass die Kontrolle - wie auch das Anbieten der Schutzbrille - durch normales Personal erledigt werden kann.


    Oder durch eine technische Vorrichtung, die sicherstellt, das nur ein Nutzer der beraten wurde,
    bestrahlt werden kann.


    Hier hat der Richter eingehakt und gefragt, ob denn ausgeschlossen werden könne,
    dass diese Kontrolle umgangen werden könne. Die Verteidigung zielte nun darauf ab,
    dass es wie beim Beispiel Zigarettenautomaten "normal" sei, dass es Umgehungsmöglichkeiten gäbe
    und diese deshalb nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.


    Und dann meinte der Beklagte noch nachlegen zu müssen,
    indem er sagte, dass auch durch Anwesenheit von Personal die Umgehung nicht ausgeschlossen werden könne,
    denn wenn "5 Kunden zugleich kommen, kann man nur einen beraten".
    Folglich gehen die anderen vier Kunden direkt zu dem Münzern und machen mit diesen das,
    was ihr einziger Zweck ist :
    selbst dosieren und selbst starten.
    Also SB mit Personal.


    Erkennt Ihr das Problem ?
    Von Kunden zu bedienende Automaten zur Steuerung von UV-Geräten
    sind ein permanentes Angebot an den Kunden zur Selbstdosierung und Selbstbedienung.


    Das ist nicht von der UVSV gedeckt und deshalb auch nicht von Wettbewerbsrecht.


    Da hilft auch keine zussätzliche PC-Kundenverwaltung am Tresen,
    wo die Beratung vielleicht korrekt durchgeführt wird.
    Der Betreiber müsste dann zumindest nachweisen können,
    dass nur er oder sein Personal die Münzer-Krücken aus der SB-Zeit starten kann und dass
    zwischen der Beratungsbuchführung und dem Start der UV-Geräte keine Lücke ist, durch die die
    Selbstdosierungen sich wieder einschleichen können.
    Z. B. als Wertkarten die außerhalb der Beratungsverwaltung
    auf geheimnisvolle Weise wertvoller werden können.
    Dieser Nachweis ist nicht möglich.


    Wer also darum bettelt, Münzer-Krücken vorübergehend parallel handhaben zu dürfen, kommt zu spät.
    Dafür gab es die Übergangsregelung bis zum 1.Januar 2012.


    Also ab auf den Schrott mit den Münzer-Krücken.
    Und stattdessen eine Steuerung montieren, die nur vom Personal zum Starten der Geräte genutzt werden kann.
    Sinnvollerweise mit integrierter Dokumentation.
    Es muss auch nicht WinSolar sein, wenn es denn was gibt, was den selben Zweck erfüllt.

  • Dadurch, dass viele Kunden so gerademal mit den Hauttyp auf 2,5 kommen, rentieren sich solche Solarien. Auch wenn ein unverbesserlicher Kunde „Langzeit“ auf die „Bank“ will, ist das mit solch einem Gerät ohne weiteres möglich. Denn 350 J/m² werden bei solch einem Gerät nach „Langzeit“ erreicht, ohne das ein Verstoß zur UVSV erfolgt. Hat man solche Möglichkeiten im Sonnenstudio geschaffen, ist man nach meiner Meinung flexibel und unabhängig. Aber man muss nur diese Zusammenhänge verstehen.


    Elektra

    Hurra, jetzt haben wir noch einen neuen Hauttyp - Typ 2,5.
    Wie berechne ich hier die Dosierung?


    Nach derzeitigem Gebrauch ist so ein Mensch gemäß UVSV Hauttyp 3 und darf max 350J besonnen.
    Bei einem 0,16W-Gerät immerhin über 36 Minuten. Bei einem Besonnungsplan gemäß UVSV in der Summe auf >234 Minuten.
    Bei Durchschnittlich 0,50€ pro Minute soll der Kunde dann 117,-€ pro Besonnungsplan bezahlen. Also doppelt soviel wie heute!!!
    Wie das in die Praxis umgesetzt werden kann, möchte ich glaubhaft erklärt haben.
    Denn, wenn ich den Kunden im Laufe des Besonnungsplan auf eine andere Sonnenbank schicke, die dann plötzlich günstiger ist, habe ich Erklärungsnotstand.


    1 Wochende Malle kostet nicht viel mehr und er könnte dasselbe Bräunungsergebnis erzielen plus Erlebnis seiner Wahl.


    Hoffentlich kommen wir endlich mal wieder zu einer fairen Diskussion mit durchaus kontroversen Meinungen.


    Die UVSV in der jetzigen Form ist schon ein Beschäftigungsinstrument für Anwälte, denn selbst der für mich zuständige Vollzug und auch das BMU hat mir bis heute (Anfrage im Februar 2013) keine Antwort gegeben. Daher kann ich mir nicht vorstellen, das irgendjemad aus dem Forum hier rechtsverbindliche Aussagen machen kann, geschweige darf.


    Man kann in der Art der hier stattfindenden Diskussionen sehen, welche Unsicherheit am Markt herrscht. Die Schulung zur UVSV-Fachkraft, egal bei wem, hat garnicht die Aufgabe hier Rechtssicherheit herzustellen. Wer das verlangt, verlangt zuviel.


    Aus meiner Sicht sind in der UVSV folgende Punkte überhaupt nicht eindeutig niedergeschrieben:
    1. §3 Abs.2 Satz 1
    Anbieten von Schutzbrillen......
    1x im Leben, 1x im Jahr, 1x vor Beginn einer Bestrahlungsserie oder jedes mal?


    2. §4 Abs.2 Satz1
    Wer nicht mehr als 2 UV-Bestrahlungsgeräte ....... betreibt ..
    Niemand kann im Moment Rechtssicher sagen, wie das 2 Geräte betreiben eindeutig zu verstehen ist.


    2.1 Stehen mehr als 2 Geräte aber es können technisch nur 2 gleichzeitig laufen oder
    2.2 Es stehen mehr als 2 Geräte und 2 gehören Papa und 2 der Mama und 2 dem Opa oder
    2.3 Wenn Personal anwesend ist werden mehr als 2 Geräte frei gegeben und wenn kein Personal anwesend ist dann nur 2, dummerweise hat doch das Personal vergessen mal die eine oder andere Kabine zu sperren.


    (Hier gibt es am Markt doch die grössten Verzerrungen, ich nenne es Pseudo-SB. Nur, weil es im Moment Rechtsunsicherheit gibt)


    Und:
    Wie MUSS gesetzeskonform gehandelt werden, wenn der Kunde die Beratung ablehnt?


    Solange das alles noch nicht ganz geklärt ist, können wir uns die "Köpfe heiss reden", aber nichts ändern.


    So gut es Elektra meint, mag er mehr Informationen als wir aus "erster Hand" haben, es ändert nichts daran, dass in der Praxis jeder Studio-Betreiber die UVSV nach seinen Möglichkeiten umsetzt.
    Somit gibt es sehr grosse Unterschiede.
    Der Kunde merkt garnicht und ihm ist es auch völlig egal wie UVSV-Konform ein Studio ist, er will möglichst viel UV zu einem möglichst geringen Preis.


    Aushalten und im Moment so nah wie möglich an der UVSV arbeiten scheint die angebrachte Devise zu sein.


    Wer sich mehr mit den Menschen beschäftigt und auch der Meinung ist, die Sonne ist eine unserer Lebensgrundlagen, der sollte sich mehr mit dem Thema Licht auseinander setzen.


    Das den Menschen beeinflussende Licht fängt bei wohl UV an (auch WinSolar), hört aber erst bei IR auf (WinSolar schon eher).


    Meiner Meinung nach ist der Mensch (biologisch betrachtet) noch lange nicht in unsererer jetzigen, technisierten Welt angekommen. Durch die jetzige Lebensart erleiden viele Lichtmangel. Hier ist unser aktueller Markt anzusehen, das wäre die von Elektra beschriebene Neuzeit, nicht die ewige 0,16W Debatte.

  • Tak;


    Die Person (mit Name musti, oder maria usw.) wird Deine Botschaft nicht mehr, wegen massiven Vorstoßes zu den Forumsregeln, erreichen.


    Aber für alle anderen, ist das eine Zusammenfassung vom Werdegang der UVSV in Bezug auf den BfB- Aktivitäten die letztendlich auch noch den reinen Hauttyp 2 uns vermiest haben, hoch interessant.


    Dein letzter Satz …


    „….. Und stattdessen eine Steuerung montieren, die nur vom Personal zum Starten der Geräte genutzt werden kann….“


    Hierzu genauer gesagt: Denn das Beratungsergebnis muss lückenlos von der Verwaltung an die Steuerelektronik übergeben werden, so das keine Manipulation zum Beratungs- Ergebnis möglich ist. Nur dann ist der UVSV genuggetan. Das ist zusätzlich deshalb auch notwendig, das 1. dem Studiobetreiber bei Abwesenheit kein Geld verloren geht und 2. die Dokumentation zur Bestrahlung auch tatsächlich mit der Einschaltzeit übereinstimmt.


    (Anmerkung für die, die es nicht wissen sollten: die WinSolar Computersteuerungen erfüllen diese Bedingungen zur UVSV 1:1. Zudem wird das Personal in allem überwacht. Manipulationen sind ausgeschlossen und dienen auch der Rechtsabsicherung vom Betreiber.)

    Elektra

  • Sonnenlicht;


    Deine Ausführungen beschreiben die jetzigen Situationen zur Praxis in der Branche deutlich…


    Die Anmerkung zum Hauttyp 2,5 ist kein neuer Hauttyp, sondern gemeint habe ich ab 2,5 … Denn dann erst darf erst das Personal den Nutzer auf Hauttyp 3 aufrunden. War missverständlich von mir…


    Deine Anmerkung zu den 0,16, wie Due es angesprochen hast. So ein Solarium dient der kaufmännischen Gegebenheiten für die unteren Bestrahlungsstufen. Ob diese bis auf Max-möglich betrieben werden, sei jedem selber überlassen.


    Allerding halte ich Deine Preisangaben hierzu (inhaltlich 0,50/Min für alle Solarien) für kaufmännisch sehr unglücklich. Denn normalerweise sollten die Solarien unterschiedliche Preisgefüge, je nach Verwendung und auch dem Zweck der Taktik haben. Bei mir ist das so und kann auch von der Steuerung pro Kabine sehr flexibel eingestellt und gehandhabt werden.

    Elektra

  • Sonnenlicht,
    Deiner Bitte komme ich gerne nach, wenn der Verein Fairer Solarienwettbewerb verwirklicht ist.
    Habe bitte Verständnis dafür, weil es mich viel Nerven Zeit und Geld gekostet hat, so weit zu kommen.
    Bereits als ein Sprecher der IGS habe ich auf der Mitgliederversammlung des BfB/Photomed dafür plädiert,
    über das Wettbewerbsrecht den Klärungsprozess zur Schaffung von Rechtsicherheit voran zu treiben.
    Das war zugleich ein Angriff auf diejenigen, die SB trotz der gesetzlichen Vorgaben am Leben erhalten wollten.
    Folgerichtig haben dann nur JK's Roggendorf und Sun's Bernd Schmid darauf geantwortet.
    Und keiner von den freiwillig zertifizierten aus der IGS wagte den Mund zu öffnen und meinen Vorschlag zu
    unterstützen.
    Eine Weile lang habe ich geglaubt, was Elektra immer als Menetekel an die Wand gemalt hat,
    dass Rechtssicherheit durch staatliche Kontrollen geschaffen wird.
    Als sich aber abzeichnete dass dies ein Irrtum sein könnte habe ich zunächst mit den Abmahnungen begonnen,
    zunächst in der Erwartung, dadurch mit den Mitbewerbern ins Gespräch zu kommen.
    Das geschah nur in sehr wenigen Fällen und war sehr ernüchternd.
    Jeder sah die UVSV nur als Problem, dem er irgendwie aus dem Weg gehen muss, damit sich für ihn nicht viel ändert.
    Mit solchen Leuten kann man sich auf nichts einigen, schon gar nicht darauf, in der UVSV eine Chance für Rechtssicherheit und
    sichere geschäftliche Rahmenbedingungen zu sehen.


    Wenn der Verein Fairer Solarienwettbewerb als Kristallisationspunkt eines Verbandes der Studiobetreiber NICHT zustande kommt,
    werde ich von den Ergebnissen der Prozesse, die noch anstehen, nichts veröffentlichen und der Branche den Rücken kehren.
    Denn ohne eine positive Interpretation des staatlichen Auftrags als Botschaft an die Öffentlichkeit
    wird diese Branche keinen Silberstreif am Horizont mehr sehen
    und nur noch von der Hand in den Mund leben.
    Diese positive Botschaft an die Öffentlichkeit kann nur aus der Kompetenz der Studiobetreiber kommen,
    die glaubhaft und überzeugend darstellen müssen, das sie nützlich für die Allgemeinheit sind.
    Solange sie aber nur dumme Geräteanbeter und Parteigänger für Solariemmarken bleiben wollen,
    werden sie sich weder auf etwas einigen können,
    noch eine Qualifikation erwerben, die für die Allgemeinheit von Nutzen ist.

  • Tak


    Daaaanke,
    sehe die von Dir beschriebene Situation sehr ähnlich.
    Nachdem persönlicher Kontaktaufnahme nichts einbrachte, den weg der Anmahnung gehen. Dabei musste ich (nach einigen intensiven Telefonaten mit der entsprechenden Behörde) leider feststellen, dass diese zum Einen zu spät beauftragt wurden (in unserer Region im Oktober 2012) und zum Anderen nicht ausreichend informiert sind um rechtssicher Maßnahmen ergreifen zu können.
    Denn, ein Fehlverhalten einer Behörde kann zu erheblichen Maßnahmen gegen diese Behörde (bis zu Schadensersatz) werden.
    Wenn eine Behörde (Vollzug wie es Elektra immer nennt) nicht rechtssicher ist, wer dann?


    Also passiert erstmal in der Praxis gar nichts. Das scheint ganz so im Sinne derjenigen zu sein, die auf komplette Selbstbestimmung und freien Gebrauch von UV-Geräten bauen.


    Aus meiner Sicht tut sich die Branche und allen voran die Hersteller keinen Gefallen mit dieser Einstellung. Meiner Einschätzung sind vielleicht 1/3 bereit sich einer UVSV inhaltlich ganz anzupassen. Nur über den Vollzug kann es gehen. Ob das Wettbewerbsrecht hier hilft? Ich bin skeptisch. Habe beim BfB angeregt den Petitionsausschuss anzurufen, öhne Erfolg. Der Petitionsausschuß hat die Möglichkeit hier für Rechtsklarheit zu sorgen. Alleine aber, wird mir wohl kein Gehör geboten (wegen zu geringen öffentlichen Interesse), als "Sammelklage" von vielen Mitgliedern muss sich der Ausschuss aber darum kümmern.


    Wir haben uns seit über einem Jahr umstrukturiert. Ein durchaus schmerzhafter aber lohnender Prozeß.


    Die Kunden sind dankbar wenn man mal neint sagt und sie erst zum Arzt schickt. Sie bedanken sich, wenn man nein zu 12 Minuten sagt und ihnen vermittelt heute seien 10 Minuten genug. UVSV hin oder her, den Plan immer von 1-10, Pause, 1-10, Pause zu durchlaufen ist realitätsfremd, aber max. 50 Besonnungen im Jahr mit max. erythemischer Bestrahlung einzuhalten ist absolut ok.


    Nochmal, wir sind absoluter Befürworter einer UVSV, aber, wahrscheinlich durch Lobbyisten verursacht, ist die jetzige Form nicht klar genug. Sie kommt denen zu gute, die SB durch einen Türschlitz doch ermöglichen wollen und schadet denen, die gewissenhaft mit ihr umgehen.


    Hoffentlich unterstützen mehr Dein Vorhaben VFS, auf uns kannst Du zählen.


    Elektra
    Eine heutige Studio-Steuerung MUSS UVSV-Konform (auch in der härtesten Auslegung) sein, aber ein Studio kann auch UVSV-Konform ohne Steuerung sein.
    Zu meinen 0,50€ pro Minute, dieses ist ein Durchschnittspreis. Egal wie Du den anhebst oder nicht, bei einer 0,16W-Bank brauchst Du ca. die doppelte Zeit, also auch den Doppelten Preis, sonst bekommst Du in der Praxis Erklärungsnotstand. Man hat schon genug damit zu tun Preisunterschiede zwischen Geräten mit und ohne Sound oder Air-Fresh darzustellen.
    Kunden wollen heute immer das Beste zum günstigsten Preis.
    Geiz ist Geil.
    Mediamarkt lässt grüssen.

  • @ Elektra


    Du hast doch die IP-Adressen. Erstatte Anzeige, sonst hört das nie auf...


    Aber ich hätte gern gewußt, was geschrieben wurde :(...


    Ich wollte es gerade kopieren, um meinem Anwalt mal einen Eindruck über die Branche zu vermitteln.
    Dann habe ich topgun gebeten , die Löschung rückgängig zu machen.
    Ging nicht, weil topgun aus allen Rohren gefeuert hatte, bevor ihm eingefallen ist, dass es besser gewesen wäre, die Stänkerei vorher zu speichern. Schade, schade, schade.
    Man hätte dem musti die Stänkerei als Merkmal anbinden können. Ein Merkmal, das allen gezeigt hätte,welchen Geistes Kind er ist ,und dass er vermutlich ein echter "Interessenvertreter" der Branche ist.
    Tak als Moderator

  • Im Betrag 8 hatte Cnova80 geschrieben:


    [quote][Grundsätzlich fallt ihr mit euren 2 Bänken unter die Teil-SB-Ausnahme. Das heisst, dass ihr den Kunden wirklich nicht bei jeder Besonnung beraten müsst. Ihr müsst nur die Erstberatung komplett machen, die Schutzbrille aushändigen (das sollte ja bei euch am Counter möglich sein...) und ihr müsst sicherstellen, dass der Kunde nicht mehr als 10 Besonnungen hintereinander macht. Dann muss nämlich eine neue Erstberatung erfolgen./quote]


    Das Solarium darf nicht vom Kunden gestartet werden können, wenn das Personal nicht zuvor geprüft hat, ob der Nutzer berechtigt (beraten wurde) ist .Und es muss ihm in jeden Fall aktiv die Schutzbrille anbieten. Wenn vom Counter aus nicht kontrolliert werden kann, wer tatsächlich das Solarium benutzt , dann muss der Nutzer bis zum Solarium begleitet werden.
    Also nix mit "family-card" und "sun-sharing".

  • schon gesehen? Gestern 19:55h, User „Lord-Sinclair“ (maria, musti usw.) will im SBler- Forum eine Diskussion „Praktische Umsetzung der UVSV im Personalstudio“ starten. Er soll geschrieben haben, dass er in unserem Forum immer wieder „gestört“ wurde. (Wir haben uns per Klick gestern von Unverbesserlichen verabschiedet?)

    Elektra

  • unter den genannten Bedingungen.


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