Die WELT-Düsseldorf-Solarium + Heroin

  • Solche Presse sind ein Wink mit dem Zaunpfahl, auf die Unbeholfenheit und der Branche ….



    http://www.welt.de/regionales/…ig-machen-wie-Heroin.html




    Wenn die Branche nicht in der Lage ist, die Unverbesserlichen „zu bekehren“ wird es laufend solche Berichte geben.


    Disziplinen und Anstand sowie Einsichten zur UVSV ist ein MUSS für die Branche. Das zeigt auch der nachfolgende Bericht. Es ist 10 Minuten nach Zwölf für die Branche,


    http://www.welt.de/wirtschaft/…in-Schattendasein-zu.html





    Elektra

  • @ Elektra





    Leider traurige Realität, warum ich immer so ärgere, daß wir alle über einen Kamm geschert werden...

  • Tak;


    Der Link aus dem SB-Ler Forum kann nicht funktionieren, wenn man sich nicht einloggen kann, oder will.
    kopiere den doch einfach hier rüber.....



    OK: von Insider:


    Da versucht doch glatt einer über eine neu erfundene Krankheit Kohle von der Krankenkasse abzugreifen.
    Warum fällt das in unserer Branche keinem ein?


    immer nur den anderen....

  • @ELKTRA


    Beiträge aus anderen Foren hierhin zu kopieren halte ich moralisch für grenzwertig...
    zumal, wenn auch der Verfasser hier namentlich benannt wird...


    Denn, der Verfasser kann dann keine Stellung mehr nehmen!



    Nein, ich bin nicht der Verfasser! und auch kein SBler!


    Abgesehen davon finde ich es niveaulos, Themen aus EUREM verhassten SBler-Forum, hier polemisch aufzugreifen.



    Was kümmert es die stolze deutsche Eiche, wenn sich ein Borstenvieh an ihr reibt?"

  • Zum Thema Tanoroxie...


    In erster Linie ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich...


    Nur weil es ein unbegrenztes Angebot gibt, heißt das noch lange nicht, dass das gesundheitlich unbedenklich oder unschädlich ist.


    Dies gilt für viele Dinge des täglichen Lebens; egal ob Alkohol, Tabak oder oder...


    Natürlich ist die Aussage "dieser" Mitarbeiterin unter aller Sau. aber - es handelte sich um eine MA in der Vertragsverwaltung...
    Diese kann nur zu den vertraglich zugesicherten Eigenschaften Auskunft erteilen.
    So weit ich informiert bin, steht in den AGB aber auch, dass der Flatrate-Kunde sich den Weisungen des Personals zu unterwerfen hat...
    D.h. jeder Studiobetreiber (Franchisepartner) entscheidet WIE vor Ort mit einem solchen Angebot umgegangen wird.
    Mir sind auch Fälle bekannt wo Flatrater ausserordentlich gekündigt wurden, weil Ihr häufigen Besuche gesundheitlich nicht mehr zu vertreten waren.


    Ob solche Werbeaussagen und auch das "Handling" (AGB) so -- heute - noch passen, ist eine andere Frage...
    Aber hier sis vielleicht auch das Problem, das Unternehmen in einer solchen Konstalation oder Größe nur langsam auf geänderte Marktsituationen reagieren...


    Aber das kann man ja auch zu seinem Vorteil nutzen... 8)

  • Pillepalle
    Das verstehe ich nicht:


    Nur weil es ein unbegrenztes Angebot gibt, heißt das noch lange nicht, dass das gesundheitlich unbedenklich oder unschädlich ist.
    Dies gilt für viele Dinge des täglichen Lebens; egal ob Alkohol, Tabak oder oder...

  • In erster Linie ist jeder für sein Konsumverhalten erstmal selbst verantwortlich...
    Wenn man zuviel konsumiert ,dann erkrankt und/oder sich dann ein Suchtproblem einstellt,
    dann kann man nicht andere dafür verantwortlich machen...


    Aldi bekommt ja auch nicht die Schuld dafür, dass es sooo viele Alkoholsüchtige gibt... Nur weil der Schnapes da für ein paar Euro zu haben ist...
    Diese Liste könnte man endlos fortsetzen...


    Es ist immer leicht, andere für sein eigenes Fehlverhlten verantwortlich zu machen...

  • Es ist sogar so, dass man sich nur unter dieser Voraussetzung von einer Sucht befreien kann.


    Es gibt aber auch eine Verantwortung der Gemeinschaft dafür dass der Einzelne nicht Opfer werden kann.
    Denn Suchtpotential ist mehr oder weniger in uns allen angelegt. Die Gemeinschaft muss darüber wachen, dass es keine Geschäftsmodelle gibt, die Sucht fördern. Vorbeugen ist besser als reparieren oder gar abschreiben.


    Stell Dir vor, Dein Kind wäre süchtig und der Dealer würde Dir mit Deinen Worten antworten:


    Aldi bekommt ja auch nicht die Schuld dafür, dass es sooo viele Alkoholsüchtige gibt... Nur weil der Schnapes da für ein paar Euro zu haben ist...


    "Sonnen ohne Reue" und das noch mit einem Schutzengel ,und jede Menge VitaminD gibt es obendrein.
    Wenn dass das einzige ist, was in den Hohlköpfen unserer Branche steckt,
    dann hilft auch 10 Jahre Schulung nicht und auch keine ELEKTRA_SCHOCK_THERAPIE.

  • @all
    Verteidigung ist gewünscht für diese Geschäftsmodelle,
    und zwar nicht mit wirtschaftlichen Argumenten, ob sie gut oder schlecht für die Branche sind.


    Sondern darauf, dass sie vereinbar mit der UVSV sind.
    Ich habe oben schon Punkte benannt die gegen die Vereinbarkeit sprechen.
    Jetzt findet Argumente, die Sunya, Sunclub und Sunpoint helfen,
    wenn einer die Flamme an die Lunte legen sollte.
    (s. Welt-Bericht)

  • Schade das hier nur gehauen und gestochen wird. Habe seit 9 Jahren den SunClub . Durch Beratung liegt die Anzahl der mtl. Besonnungen bei 3,6 mal. Also ein vorbildliches Verhalten der SunClub Kunden. Flatrate muss nicht gleich schlecht geredet werden. Kaufe ja auch meine Jahreskarte im Schwimmbad oder meines Lieblingsvereins weil es insgesamt preiwerter ist.

  • @all
    Wenn die anderen Clubanbieter auch ihre AGB,s anpassen ,dürfte es vereinbar sein .

    Zitat

    im Rahmen dieses Vertrags (Clubvertrag) erwirbt der Unterzeichner (nachfolgend: Clubmitglied) das Recht, innerhalb der Laufzeit des Vertrages in dem Sonnenstudio (nachfolgend: Studio), in dem das Clubmitglied den Vertrag abschließt, gemäß der gesetzlichen Vorgaben ein Bräunungsgerät zu nutzen. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Hauttyp erwirbt das Clubmitglied das Recht, einmal pro Tag für max. 25 Minuten die Bräunungsgeräte des Partnerstudios zu nutzen.

    AGB von Sun up von der Internetseite kopiert .

  • future
    Unsere Pflicht, auch zu den Pausen zwischen zu beraten, steht dieser "Lösung" entgegen.
    WIR sind zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Solarien verpflichtet.
    Wenn klar formuliert werden würde, dass unter Bräunungsgeräte auch Sprizkabinen gemeint sind,
    die während der Pause statt der UV_Strahlung zur Bräunung genutzt werden solle/können,
    kann die monatliche Beitragszahlung gerechtfertigt werden.
    Also kein unlauteres Angebot im Sinne des Wettbewerbrechts ist
    Der monatliche Beitrag für UV-Geräte erweckt die Erwartung,
    dass es normal und legitim ist, die UV-Geräte entsprechend regelmäßig nutzen zu dürfen.
    Beheims Logik basiert auf der Annahme der Kunde kann ablehnen und wir sind die Verantwortung los.

  • future


    wenn die AGB von Sun Up so formuliert ist, ist das ein klarer Verstoß zur UVSV. Folgen: siehe australische Verhältnisse.


    Das Gesetz verlangt eindeutig, geschrieben in der UVSV Anlage 5, das maximal 10 Bestrahlungen im Monat, maximal 3 Bestrahlungen in der Woche und das zwischen der 1. und 2. Bestrahlung 48 Stunden und zwischen jeder weiteren Bestrahlung 24 Std. Abstand einzuhalten sind. Zudem muss die 1. Bestrahlung immer 100J/m² durchgeführt werden. Nach einer Serie ist eine Pause von der Dauer der gesamten Serie einzuhalten. Ist die Pause länger einer Woche aber kleiner von 4 Wochen, ist in der Serie die nächste Bestrahlung um eine Bestrahlungsstufe niedriger anzusetzen.


    Wie will Sun UP mit seinen AGB das rechtfertigen? Zumindest kann man das daraus nicht erkennen oder es wird bewusst ignoriert.


    (sorry habe übersehen das Elektra das unter einem anderen Thema weiterführen will ... siehe Thema "Die SUN-Club Historie Story")

  • @Adam:
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
    "Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Hauttyp erwirbt das Clubmitglied das Recht, einmal pro Tag für max. 25 Minuten die Bräunungsgeräte des Partnerstudios zu nutzen."



    Unabhängig davon ist die Diskussion eh sinnlos, die ihr führt. Club ist ein Bezahlmodell, wie Sonnenkarten und Barzahlung. Ein Clubsystem hat nix mit der UVSV zu tun.

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